Kutschenführerschein

Muss man/frau einen »Kutschenführerschein« haben?

In der Bundesrepublik Deutschland gelten die Gesetzgebungen des Bundes und der Länder. Im so genannten „öffentlichen Verkehrsraum“, also im Straßenverkehr, ist dies die Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese enthält keinerlei Führerschein-Vorgaben im Bezug auf das Lenken eines tierbespannten Fahrzeugs (Kutsche).

  Das bedeutet: Der Erwerb eines "Kutschenführerschein/Fahrerpasses" ist freiwillig – auch wenn dies von einiger Seite als verpflichtend hinstellt wird.

   Aber: Wichtig für alle, die sich in den öffentlichen Verkehrsraum begeben, ist ein ausreichender Versicherungsschutz. Und den gewähren die Versicherer i.a.R. nur Inhabern eines Fahrerpasses. So hält es auch die allgemeine Rechtssprechung. Aus diesem und aus Sicherheitsgründen befürworten wir daher grundsätzlich den Erwerb eines Fahrerpasses. Zudem sollte man/frau genau wissen, wie das System Fahren funktioniert und welche Probleme auftreten können - zum Wohl von Mensch und Tier.

   Wir empfehlen für FreizeitfahrerInnen den Abschluss VFD Fahrerpass I.

   Gewerbliches Fahren (Personenbeförderung) erfordert zwingend eine entsprechende Fahr-Qualifikation  

      siehe hierzu     Gespannführer/Gewerbliches Fahren

   Informationen zur Fahrausbildung gibt es hier

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